An der Konferenz der Elternratspräsidien vom 26. November 2014 war das Thema Datenschutz auf den Traktanden. Es ging um die Veröffentlichung von Bildern, auf denen Schülerinnen oder Schüler erkennbar sind. Dazu gibt es einen kantonalen Leitfaden:
Datentenschutz in den Volksschulen des Kantons Bern Leitfaden (Nachschlagewerk) (PDF)
Die Aktennootiz der Konferenz der Elternratspräsidien hält dazu fest: Fotos von Schülerinnen und Schüler, auf denen sie erkennbar sind, sollen nur veröffentlicht werden, wenn die Eltern dazu die Einwilligung gegeben haben. Die Websites müssen entsprechend sorgfältig von der Schule bearbeitet werden.
Es gibt verschiedene Vorgehensweisen, eine Einwilligung der Eltern einzuholen:
- Generelle Bewilligung an den Elternabenden.
- Widerspruchslösung: Die Eltern sollen sich melden, wenn ihr Kind nicht abgebildet werden soll.
- Zustimmung zur Veröffentlichung von Fotos aus Anlässen jedes Mal einholen.