Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um den Elternrat: Wer bildet ihn und was sind seine Aufgaben.
Zusammenfassung
Der Elternrat ist für ein gutes Schulklima verantwortlich. Die Eltern jeder Schulklasse wählen (oder bestätigen) am Anfang jedes Schuljahres zwei Vertreter aus ihren Reihen in den Elternrat. Dieser trifft sich dreimal pro Schuljahr und diskutiert aktuelle Schulthemen. Er bildet Arbeitsgruppen, die sich eingehender mit diesen Themen auseinandersetzen.
Der Elternrat vertritt die Interessen der Eltern gegenüber der Schulleitung und der Schulkommission und arbeitet mit Schulkommission, Schulleitung und Lehrpersonen zusammen.
Was und wer ist der Elternrat und wie setzt er sich zusammen?
Aus dem Flyer „Information zum Elternrat und zum Elternfranken“ vom 16.08.2013:
Anfang Schuljahr werden in jeder Klasse zwei Eltern in den Elternrat gewählt. …Dabei leistet der Elternrat viel Freiwilligenarbeit.
Aus der Broschüre „Schulkreis“:
Er setzt sich aus Elternvertretungen aller Klassen zusammen.
Aus der Schulverordnung:
Art. 21
1 Die Elternvertretungen aller Schul- und Kindergartenklassen eines Schulstandorts bilden den Elternrat des Schulstandorts.
2 Sind die fremdsprachigen ausländischen Eltern nicht durch mindestens zwei Personen im Elternrat vertreten, wählt der Elternrat die erforderliche Anzahl weiterer fremdsprachiger ausländischer Eltern aus der Mitte der Klasseneltern.
Aus der Homepage der Stadt Bern, Kapitel Bildung > > Elternrat http://www.bern.ch/leben_in_bern/bildung/volksschule/elternrat
An allen Schulstandorten gibt es einen Elternrat. Dieser besteht aus je zwei Vertretungen pro Klasse. Der Elternrat wird von einem Präsidium oder einem Co-Präsidium geleitet und trifft sich in der Regel quartalsweise.
Welchen Zweck hat die Mitwirkung der Eltern?
Aus dem Volksschulgesetz des Kanton Bern:
Art. 31 Die Elterm
1 Schulkommission, Schulleitung, Lehrerschaft und Eltern sind gegenseitig zur Zusammenarbeit verpflichtet.
4 Die Eltern werden einzeln oder als Gesamtheit auf ihr Verlangen durch die betreffenden Lehrkräfte, die Schulleitung oder die Schulkommission angehört und beraten….
Aus der Schulverordnung der Stadt Bern:
Art. 16
…Die Mitwirkung der Eltern hat den Zweck, die Zusammenarbeit zwischen Schule und Eltern durch regelmässigen Informationsaustausch und die Pflege von Kontakten zu fördern und den partnerschaftlichen Umgang aller an der Schule Beteiligten zu stärken.
Was für eine Funktion, welche Aufgabe hat der Elternrat?
Aus dem Flyer „Information zum Elternrat und zum Elternfranken“ vom 16.08.2013:
Der Elternrat vertritt die Eltern gegenüber der Schulleitung und der Schulkommission und setzt sich für ein gutes Schulklima ein. …behandelt aktuelle Themen, welche die Eltern und ihre Kinder beschäftigen …
Der Elternrat fördert das aktive Mitwirken der Eltern im Schulalltag. Er lanciert Projekte selbstständig oder in Zusammenarbeit mit der Schulleitung.
Aus der Broschüre „Standort Spitalacker/Breitenrain“:
Der Elternrat arbeitet mit Schulkommission, Schulleitung und Lehrpersonen zusammen und übernimmt Verantwortung für eine gute Schulhauskultur. Das gemeinsame Ziel ist das Wohlergehen des Kindes.
Aus der Broschüre „Schulkreis“:
Der Elternrat koordiniert die Elternarbeit an den Einzelnen Schulen. …
Der Elternrat versteht sich als Bindeglied zwischen Eltern und Schulen. Er ist ein Forum zum Meinungsaustausch und wirkt aktiv an einem guten Schulklima mit. Besprochen werden Themen mit allgemeiner Bedeutung für die Schule.
Aus der Schulverordnung:
Art. 22 Aufgaben
1 Der Elternrat des Schulstandortes
a. befasst sich mit aktuellen, den Schulstandort betreffenden Themen, insbesondere mit solchen, die sich aus den Zusammenkünften der Klasseneltern, des Kreiselternrats, der Lehrerschaft sowie der Schulkommission als bedeutend erwiesen haben.
c. sorgt für die Vertretung fremdsprachiger ausländischer Eltern nach Artikel 21 Absatz 2;
e. informiert die Eltern regelmässig über seine Arbeit.
Aus der Homepage der Stadt Bern, Kapitel Bildung > > Elternrat http://www.bern.ch/leben_in_bern/bildung/volksschule/elternrat
Der Elternrat beschäftigt sich mit aktuellen, den Schulstandort betreffenden Themen. Er ist einerseits Informations- und Diskussionsforum, wo
- allgemeine Informationen aus der Schulleitung, der Lehrerschaft, aus dem Kreiselternrat, der Schulkommission (durch ein Schulkommissions-Mitglied) und weiteren Schulorganen weitergegeben werden,
- Diskussionen über klassenübergreifende Themen geführt werden,
- Anregungen von Eltern über ihre Elternratsvertretung weitergegeben werden.
Was ist nicht Aufgabe des Elternrates?
Aus der Broschüre „Schulkreis“:
Der Elternrat ist nicht zuständig für Schwierigkeiten mit einzelnen Kindern oder Lehrpersonen. Diese werden mit den betroffenen Lehrpersonen besprochen. Möchten Eltern klasseninterne Probleme besprechen, geschieht das in Absprache mit der Klassenlehrkraft.
Aus der Homepage der Stadt Bern, Kapitel Bildung > > Elternrat http://www.bern.ch/leben_in_bern/bildung/volksschule/elternrat
Klasseninterne und persönliche Anliegen, die die eigenen Kinder betreffen, gehören nicht in den Elternrat. Sie können direkt mit der entsprechenden Lehrperson besprochen werden.
Wie organisiert sich der Elternrat?
Aus der Broschüre „Schulkreis“:
Der Elternrat organisert sich selber. Üblich sind drei jährliche Sitzungen. Diese werden durch Sitzungen der Arbeitsgruppen ergänzt.
Aus der Schulverordnung:
Art. 21
3 Die für den Standort verantwortlichen Mitglieder der Schulleitung (Art. 10) sowie eine Vertretung der Lehrpersonen des Schulstandorts nehmen an den Sitzungen mit beratender Stimme teil.
Art. 23
1 Der Elternrat des Schulstandorts trifft sich mindestens einmal pro Semester. Ein Fünftel der Mitglieder kann die Einberufung einer Versammlung verlangen.
2 Die Vertretung im Kreiselternrat (Art. 22 Bst. d) organisiert und leitet die Versammlung.
Welche Rechte hat der Elternrat? Welche Zuständigkeiten gelten?
Aus der Broschüre „Standort Spitalacker/Breitenrain“:
In Bern haben die Eltern das Recht auf Mitsprache an den Volksschulen.
Aus der Broschüre „Schulkreis“:
Die Form der Mitsprache betreffend Schulangelegenheiten ist in der städtischen Verordnung über die Elternmitsprache und Elternarbeit an den Volksschulen geregelt.
Aus dem Volksschulverordnung (VSV) des Kanton Bern:
Art. 23 Schulreglement
Das Schulreglement regelt insbesondere
l die Elternvertretung,
Aus der Schulverordnung der Stadt Bern:
Art. 16
Die Mitwirkung der Eltern erfolgt im Rahmen des übergeordneten Rechts. Sie ist insbesondere begrenzt durch die Zuständigkeiten der Schulorgane.
Aus der Homepage der Stadt Bern, Kapitel Bildung > > Elternrat http://www.bern.ch/leben_in_bern/bildung/volksschule/elternrat
Die Schulleitungen haben gegenüber dem Elternrat eine Informationspflicht. Für gewisse Themen können die Schulleitung und Lehrpersonen verschiedener Schulstufen (KG-, Unter-, Mittel- und Oberstufe) auch vom Elternrat selber beigezogen werden.
In jeder Schulkommission sind die Elternräte mit zwei Sitzen und Stimmrecht vertreten.
Wie finanzieren sich die Elternräte?
Aus der Aktennotiz der Konferenz der Elternratspräsidenten mit dem Schulamt vom 30. November 2010:
Die Elternräte verfügen über keine finanzielle Mittel. Einzelne Elternräte haben Kassen geäufnet, diese aber wieder aufgelöst. In einzelnen Schulen stellen die Schulleitungen den Elternräten für ausgewählte Zwecke Mittel zur Verfügung. Einnahmen können generiert werden durch Stände, Bars, Kaffeestuben und Essen an Schulfesten usw. Elternräte zahlen freiwillige Beiträge in die Kasse. An Elternabenden wird ein freiwilliger Elternratsfranken eingezogen. Das Geld wird auch für schulische Angebote eingesetzt.
Aus dem Flyer „Information zum Elternrat und zum Elternfranken“ vom 16.08.2013:
… die Umsetzung von Projekten (z.B. Kurse für Eltern) ist jedoch oft nicht kostenlos möglich.
Seit der Einführung des Elternratsfrankens (ein Franken pro Schulkind) im Jahr 2011 hat der Elternrat mehr Möglichkeiten, Projekte zu fördern, die möglichst vielen Eltern und Kindern zu Gute kommen…
Quellen
- Broschüren des Schulkreises und des Standortes
- Flyer für die Eltern (wird ausgeteilt am Elternabend Anfang Schuljahr)
- Volksschulgesetz (VSG) des Kanton Bern
- Volksschulverordnung (VSV) des Kanton Bern
- Reglement über das Schulwesen der Stadt Bern (Schulreglement; SR) PDF
- Verordnung über das Schulwesen der Stadt Bern (Schulverordnung; SV) PDF