Für den Schulkreis Breitenrain/Lorraine ist Katrin Fuhrer (ER Spitalacker/Breitenrain) und Sandro Botticelli (ER Lorraine) in der Schulkommission.
Die Homepage der Schulkommission findet sich hier.
Aus der Schulverordnung:
Art. 31
1 Die Vertretung der Eltern in der Schulkommission richtet sich nach Artikel 56 des Schulreglements
2 Die Vertreterinnen und Vertreter der Eltern nehmen die Interessen der Eltern und der Elternräte nach Artikel 55 Absätze 2 und 3 des Schulreglements in der Schulkommission wahr. Ihre rechtliche Stellung richtet sich nach Artikel 56 Absätze 3–5 des Schulreglements
Aus dem Schulreglement:
Art. 56 Vertretung der Eltern in den Schulkommissionen
1 Die Eltern sind in den Schulkommissionen durch zwei Personen, in der Regel durch eine Frau und einen Mann, vertreten.
2 Die Kreiselternräte schlagen dem Stadtrat ihre Vertreterinnen und Vertreter in den Schulkommissionen der Schulkreise vor. Die Elternräte der Heilpädagogischen Schule und der Sonderklassen sowie der Sprachheilschule schlagen ihre Vertretungen in den Schulkommissionen nach Artikel 24 Absatz 2 und 3 vor.
3 Der Stadtrat wählt die vorgeschlagenen Personen
a. als Mitglieder der Schulkommission, sofern sie wählbar sind (Art. 25);
b. als Vertretung, die mit Beratungs- und Antragsrecht Einsitz in die Schulkommission nimmt, sofern sie nicht als Mitglied der Schulkommission wählbar sind.
4 Für die als Mitglieder der Schulkommission gewählten Vertreterinnen und Vertreter gelten die gleichen Bestimmungen wie für die übrigen Mitglieder der Schulkommission.
5 Die Amtsdauer der Vertreterinnen und Vertreter der Eltern endet zum Zeitpunkt, zu welchem die betreffende Person aus dem Elternrat ausscheidet.