Aufgaben und Ablauf der Raus-Laus-Kontrollen

Wann, wie, wer

  • Raus-Laus-Kontrollen finden nach allen Ferien, ausser der Sportwoche, in den Zyklen 1 und 2 (Kindergarten/Basisstufe bis 6. Klasse) statt.
  • Es kontrollieren pro Schulklasse zwei Raus-Laus-Kontrollierende am Montag Morgen ab 8.00 Uhr nach den Ferien die Schulkinder auf Läuse. Die erste Kontrolle nach den Sommerferien findet am zweiten Montag statt.
  • Die Aufgaben Koordination und Verwalten der Kontaktdaten der Raus-Laus-Kontrollierenden obliegt dem oder der Raus-Laus-Koordinator/in.

Erster Elternabend: Raus-Laus-Kontrollierende finden: RL-K“

  • Am Anfang jedes Schuljahres nach den Sommerferien finden die Elternabende statt, in denen jeweils zwei Elternratsvertretungen und zwei Raus-Laus-Kontrollierende unter den Eltern gewählt werden.
  • Die Lehrerin, der Lehrer melden diese mit dem vorhandenen Formular dem Schulsekretariat.

Aufgaben des/der Raus-Laus-Koordinators, -koordinatorin: RLKo“

  • Der/die RLKO führt die Liste aller RL-K und informiert diese über die Kurse des Gesundheitsdienstes (GSD) der Stadt Bern für alle neuen RL-K.
  • Eine Woche vor den jeweiligen Schulferien erinnert RLKo die RL-K an den Termin und teilt mit, wo am Montag Morgen nach den Ferien die Testutensilien abgholt und dann wieder abgegeben werden können.
  • In der letzten Woche der Schulferien erinnert RLKo die RL-K zum zweiten Mal an den Termin vom kommenden Montag.

Aufgaben der Raus-Laus-Kontrollierenden: „RL-K

  • Jede/r RL-K hat einen Kurs des Gesundheitsdienstes besucht, zu dem er/sie sich vorher angemeldet haben. Die Daten gibt der GSD bekannt.

  • Am Montag nach den Schulferien (ausser Sportwoche) werden durch die RL-K die Schulkinder auf Läuse kontrolliert. Nach den Sommerferien ist es der zweite Montag, nach den restlichen Ferien der erste Montag nach den Ferien.

  • Der/die RLKo verschickt vor und während den Ferien den Hinweis auf die kommende Kontrolle.

  • Jede/r RL-K sorgt selber für einen Ersatz, wenn er/sie verhindert ist. Der Ersatz wird vorzugsweise selber oder durch erfahrene RL-K eingewiesen.

  • Nach den Sommerferien kontrolliert der/die RL-K des Vorjahres die Klasse ihres Schulkindes.

Durchführen der Kontrollen

  • Die RL-K melden sich vor Schulbeginn (8.00 Uhr) am vereinbarten Ort (wird mitgeteilt) und tragen sich als anwesend in die RL-K-Liste ein, die der/die RLKo auflegen. SIe nehmen Desinfektionsmittel und Klassenliste mit.
  • Die RL-K führen die Kontrollen in der Nähe des Klassenzimmers durch.
  • Die RL-K tragen auf der Klassenliste beim Namen des Kindes
    • v = anwesend
    • L = Läuse
    • N = Nissen
    • und bringen die ausgefüllte Klassenliste zurück.
  • Die Schülerinnen und Schüler (SuS) die mutmasslich einen Befall aufweisen werden von dem/der Vertreter/in des Gesundheitsdienstes aus ihrer Klasse abgeholt.
  • Diejenigen SuS, die einen Läuse- oder Nissenbefall in ihren Haaren haben werden durch den/die Vertreter/in des Gesundheitsdienstes zur Gegenkontrolle untersucht.
    • SuS mit Läusen: Lehrperson ruft Eltern an, dass das Kind heimkommt/abgeholt wird und meldet das Kind allenfalls in der Tagesschule/Betreuung Ganztagesschule ab.
    • SuS mit Nissen: Vertreter/in des GSD gibt ihnen «Checkliste zur Behandlung mit Läusekamm bei Nissenbefall» mit.

Nachkontrolle der gefundenen Fälle, Abschluss

  • 1 Woche nach den Kontrollen werden die Haare der bei diesen Kontrollen gemeldeten Kinder durch den Gesundheitsdienst erneut kontrolliert. Eingeladen wird auf 10.45 bis 11.00 Uhr. (Ort: wird mitgeteilt)

  • Die Eltern der Kinder, welche Nissen hatten, füllen die «Checkliste zur Behandlung mit Läusekamm bei Nissenbefall» aus und geben sie ausgefüllt und unterschrieben nach der letzten Kontrolle der Klassenlehrperson ab.

  • Im Anschluss an die Nachkontrolle findet eine Nachbesprechung mit der Schulleitung, der Sekretariatsmitarbeitenden, der RLKo und des/der Vertreterin des Gesundheitsdienstes um 11.30 Uhr statt.